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   OVG Niedersachsen, 11.07.1996 - 1 M 3191/96   

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https://dejure.org/1996,2281
OVG Niedersachsen, 11.07.1996 - 1 M 3191/96 (https://dejure.org/1996,2281)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.07.1996 - 1 M 3191/96 (https://dejure.org/1996,2281)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - 1 M 3191/96 (https://dejure.org/1996,2281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBauO § 69 Abs. 4
    Baurecht - Nutzungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Baugenehmigung; Genehmigungsfreiheit; Umstellung des Nutzungszwecks; Kfz-Werkstatt; Deutsche Bundespost

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung; Genehmigungsfreiheit; Umstellung des Nutzungszwecks; Kfz-Werkstatt; Deutsche Bundespost

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Privatisierung durch die Deutsche Bundespost

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1996, 578
  • DÖV 1997, 40
  • BauR 1996, 690
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.1996 - 1 M 3191/96
    Darauf kommt es aber schon deshalb nicht an, weil sich die Schutzwirkung einer einmal erteilten Baugenehmigung (oder Zustimmung) nach Ablauf der Bindungswirkung des § 77 NBauO, im übrigen aber auch sonst mit längerem Zeitablauf (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 -, NVwZ 1996, 379; dazu Schmaltz, Die Bauverwaltung 1996, 137) auf den Umfang verengt, in dem das zugelassene Vorhaben tatsächlich nachhaltig verwirklicht worden ist, hier also auf eine Nutzung für Gemeinbedarfszwecke der Post.
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.1996 - 1 M 3191/96
    Ohne Nutzungsänderungsgenehmigung sind danach zwar noch Maßnahmen zulässig, die den Bereich der jeder Nutzung eigenen Variationsbreite nicht verlassen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.3.1988 - 4 C 21.85 -, NVwZ 1989, 667; Urt. v. 11.11.1988 - 4 C 50.87 -, ZfBR 1989, 72; Urt. v. 18.5.1990 - 4 C 49.89 -, NVwZ 1991, 264); dazu gehört eine Umstellung von öffentlichen auf gewerbliche Zwecke jedoch nicht.
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.1996 - 1 M 3191/96
    Ohne Nutzungsänderungsgenehmigung sind danach zwar noch Maßnahmen zulässig, die den Bereich der jeder Nutzung eigenen Variationsbreite nicht verlassen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.3.1988 - 4 C 21.85 -, NVwZ 1989, 667; Urt. v. 11.11.1988 - 4 C 50.87 -, ZfBR 1989, 72; Urt. v. 18.5.1990 - 4 C 49.89 -, NVwZ 1991, 264); dazu gehört eine Umstellung von öffentlichen auf gewerbliche Zwecke jedoch nicht.
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.1996 - 1 M 3191/96
    Ohne Nutzungsänderungsgenehmigung sind danach zwar noch Maßnahmen zulässig, die den Bereich der jeder Nutzung eigenen Variationsbreite nicht verlassen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.3.1988 - 4 C 21.85 -, NVwZ 1989, 667; Urt. v. 11.11.1988 - 4 C 50.87 -, ZfBR 1989, 72; Urt. v. 18.5.1990 - 4 C 49.89 -, NVwZ 1991, 264); dazu gehört eine Umstellung von öffentlichen auf gewerbliche Zwecke jedoch nicht.
  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 798/94

    Fertigstellung eines von einem öffentlich-rechtlichen Bauträger begonnenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.1996 - 1 M 3191/96
    Dem Verwaltungsgericht ist zwar im Grundsatz darin zu folgen, daß die einem öffentlichen Bauherrn im Sinne des § 82 NBauO (oder vergleichbarer früherer Vorschriften) erteilte Zustimmung ebenso wie eine Baugenehmigung an sich geeignet ist, die fortdauernde Nutzung vor bauaufsichtlichen Eingriffen auch dann zu schützen, wenn der ursprüngliche Bauherr - wie hier die Deutsche Bundespost - in eine privatrechtliche Gesellschaft umgewandelt worden ist (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 17.8.1995 - 3 TH 798/94 -, BauR 1996, 233).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2006 - 1 ME 171/06

    Formelle und materielle Illegalität einer baulichen Anlage; Einschränkung des

    Das ist nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z. B. Beschl. v. 11.7.1996 - 1 M 3191/96 -, BRS 58, Nr. 130 = BauR 1996, 690) bereits dann der Fall, wenn die Zulässigkeit des gleichen räumlich-konkreten Vorhabens je nach Nutzungszweck bei abstrakter Betrachtungsweise unterschiedlich beurteilt werden kann.
  • VG Stuttgart, 05.11.2003 - 3 K 554/02

    Einrichtungen der Post und Telekommunikation auf Flächen für Gemeinbedarf auch

    Sie meint aus zwei Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 26.7.1998 (BRS 60 Nr. 149) und 11.7.1996 (BRS 58 Nr. 130) folgern zu können, dass auch unabhängig von dem Übernahmevertrag ein Zurückgreifen auf die Ausweisung "Gemeinbedarfsfläche für die Post" aus Rechtsgründen nicht mehr möglich sei.

    Die Festsetzung ist deswegen auch immer noch als Prüfungsmaßstab dafür geeignet, was auf der Fläche an Baubestand bauplanungsrechtlich zulässig ist und welche Neubauten, Umbauten und Nutzungsänderungen den planerischen Vorgaben der normsetzenden Gemeinde entsprechen (siehe das Beispiel der Nutzungsänderung einer Betriebswerkstatt der Bundespost in eine gewerbliche Kfz-Werkstatt: OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.7.1996 - 1 M 3191/96 -, DÖV 1997, 40).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.1998 - 1 L 1796/97

    Rechtscharakter der Telekommunikationsdienste; Postprivatisierung;

    Dafür beruft sich das Verwaltungsgericht in erster Linie auf den Beschluß des Senats vom 11. Juli 1996 - 1 M 3191/96, BauR 1996, 690 = DÖV 1997, 40 = BRS Bd. 58 Nr. 130. Dieser trägt jedoch die vom Verwaltungsgericht gezogene Folgerung nicht.
  • OVG Saarland, 12.06.2023 - 2 B 23/23

    Ermessensfehlerhafte Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität

    Infolge dessen müsse vorliegend nicht abschließend geklärt werden, ob und inwieweit eine derartige Nutzung eines ehemals öffentlichen Bauherrn nach § 62 LBO für die Antragstellerin als Rechtsnachfolgerin nachwirken könne, wie dies der VGH Kassel (Beschluss vom 17.8.1995 - 3 TH 798/94 -) und das OVG Lüneburg (Beschluss vom 11.7.1996 - 1 M 3191/96 -) in den zitierten Entscheidungen angenommen hätten, da es bereits an einer Zustimmung i.S.d. § 62 Abs. 1 Satz 2 LBO bzw. dessen Vorgängerregelungen mangele.
  • VG Aachen, 04.08.2021 - 3 K 3716/19

    Nachnutzung eines Gebäudes; Bestandsschutz; Bauvorbescheid; Nutzungsänderung;

    vgl. zur Fortführung einer Kfz-Werkstatt der früheren Deutschen Bundespost durch einen privaten Dritten: OVG Lüneburg, Beschluss vom 11 Juli 1996 - 1 M 3191/96 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2001 - 1 MB 1424/01

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Heimmindestbauverordnung;

    Eine solche bedarf nach § 69 Abs. 4 Nr. 1 NBauO einer Genehmigung, soweit das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in ihrer neuen Nutzung andere Anforderungen stellt (Beschl. d. Sen. v. 11.7.1996 - 1 M 3191/96 -, BRS 58, Nr. 130; Schmaltz, in: Große-Suchsdorf/Lindorf/ Schmaltz/Wiechert, NBauO, 6. Aufl., 1996, § 69, Anm. 62).
  • VG Düsseldorf, 10.05.2007 - 9 K 4239/05

    Ordnungsverfügung zur Beseitigung eines Bürocontainers verbunden mir einer

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 7a D 122/94.NE -, BRS 58 Nr. 130.
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